Guten Tag Ihnen allen
Zum Freitag haben wir für Sie eine Information zum Thema Arbeitsrecht heraus gesucht: kommt es zu einem Fehlverhalten seitens eines Arbeitnehmers kann dieser eine Abmahnung erhalten. Neben einer späteren möglichen Kündigung kann es zudem für die Beurteilung eines Arbeitnehmers von Bedeutung sein. Daher ist die Löschung einer Abmahnung interessant. Aber steht es dem Arbeitnehmer zu, die Löschung einer Abmahnung zu verlangen?
Tatsächlich steht einem Arbeitnehmer dieses Recht, unter bestimmten Voraussetzungen, zu. Mit welcher Frist jedoch, muss im Einzelfall entschieden werden. Dabei komme es auf die Schwere des Fehlverhaltens an. Zudem setzt eine Löschung voraus, dass sich der Arbeitnehmer nach Erhalt der Abmahnung stets beanstandungsfrei gearbeitet hat.
Außerdem darf der Arbeitgeber für die Löschung einer Abmahnung, kein berechtigtes Interesse mehr am Bestehen dieser haben.
Bei Fragen zu diesem oder weiteren Themen kommen Sie gerne vertrauensvoll auf uns zu.
Ihr Team der KHK Kleinheisterkamp Rechtsanwälte wünscht Ihnen einen guten Start ins Wochenende.
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